Veröffentlichungspflicht
Der Art. 1, Absatz 125 des Gesetzes 04.08.2017, Nr. 124 sieht neue Pflichten im Bezug auf Transparenz zu Lasten von Vereinen, Volontariatsvereinen und Stiftungen vor. Insbesondere müssen auf den eigenen Homepages bzw. digitalen Portalen die Informationen bezüglich der finanziellen Unterstützungen, Beiträge, bezahlten Aufträgen sowie ökonomische Vorteile jeglicher Art, welche von den öffentlichen Verwaltungen gewährt wurden und den Betrag von 10.000,00 € übersteigen und im vorhergehenden Jahr ausbezahlt wurden, veröffentlicht werden. Dieser Verpflichtung nachkommend wird hiermit veröffentlicht, dass an den Musikverein Lana (St.Nr. 91006820210) folgendes ausbezahlt wurde: